Notar Bernd von Schwander wurde 1982 in Bonn geboren. Nach dem Vordiplom in Mathematik und in Volkswirtschaftslehre an der Universität Bonn studierte er in Hamburg an der Bucerius Law School Rechtswissenschaften. Ebenfalls in Hamburg absolvierte er seine beiden juristischen Staatsprüfungen, 2009 als bester Absolvent der ersten juristischen Prüfung des Jahres, 2012 als zweitbester Absolvent der zweiten juristischen Prüfung des Jahres. Er arbeitete in den Jahren 2012 und 2013 als Rechtsanwalt am Kölner Standort der Sozietät "Freshfields Bruckhaus Deringer". Im Jahr 2013 erlangte er mit Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und der University of Chicago, USA, den Abschluss "Master of Laws", LL.M. (UChicago), und legte das Bar Exam in New York, USA, ab und wurde im Oktober 2014 beim Supreme Court von New York als "Attorney-at-Law" vereidigt.
Seit dem Jahr 2014 widmet er sich dem Notariat. Parallel zu seiner notariellen Tätigkeit absolvierte er ein wirtschaftswissenschaftliches Studium an der Fernuniversität Hagen, das er im Jahr 2019 als "Diplom-Kaufmann" und im Jahr 2020 als "Diplom-Volkswirt" abschloss. Vor seiner Ernennung zum Notar hat er zahlreiche Notarvertretungen übernommen und führte drei Notariatsverwaltungen in Bonn, Bedburg und Solingen-Ohligs.
Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.
Unparteiisch. Ihnen und Ihren Vertragspartnern stehen die Notarinnen und Notare als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Verschwiegen. Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren und diese Verschwiegenheit auch den bei ihm beschäftigten Personen zur Pflicht zu machen.
Modern. Notare nehmen eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen wie Notarsiegel mit der eigenhändigen Unterschrift der Amtsperson.
Sicher. Die notarielle Urkunde - mit Brief und Siegel - ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.